top of page

AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Baderin München, Dagmar Sprick

 

§1 Allgemeines

Den Therapien von Dagmar Sprick liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Der Patient erkennt die Geschäftsbedingungen durch eine Massagebuchung an.

 

§2 Behandlung

Der Patient verpflichtet sich alle Fragen zu seiner Person, insbesondere über seinen Gesundheitszustand wahrheitsgetreu zu beantworten.

 

§3 Massagezeit/Verspätung/Stornierung

Die Massagezeit beinhaltet auch die Zeit zum Aus- und Ankleiden. Jeder Patient soll pünktlich zum  Massagetermin eintreffen. Bei Patienten, die mit Verspätung zu einem Termin kommen, reduziert sich die Massagezeit entsprechend. Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, so muss dieser bis spätestens 12 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden. Bei einer späteren Absage bzw. keiner Absage werden dem Patienten die Kosten für den nicht wahrgenommenen Termin in Rechnung gestellt.

 

§4 Preise 

Alle Preise sind freibleibend. Soweit kein individueller Preis vereinbart ist gilt der aktuelle Preis auf der Homepage.

 

§5 Wertsachen

Für verlorene oder beschädigte Wertgegenstände wird keinerlei Haftung übernommen.

 

§6 Haftung

Sollten trotz fachkundiger Anwendung Personenschäden auftreten die darauf zurückzuführen sind, dass der Patient die ihm gestellten Fragen nicht wahrheitsgemäß beantwortet hat, ist Dagmar Sprick von jeder Haftung freigestellt. Gleiches gilt auch für Schäden die dadurch entstehen können, dass ein Ausschlussgrund dem Kunden selbst zum Zeitpunkt der Massage nicht bekannt war und für den Therapeuten nicht erkennbar war.

 

§7  Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Leistungen und Zahlungen ist München.

 

§8 Schlussbestimmungen

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bedingung ist durch eine wirksame die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bedingung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihrer verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.

bottom of page